Teil- und Vollkasko

- Einbruch- Diebstahlschaden
- Glasbruchschaden
- Brandschaden und Explosion
- Kurzschluß- und Schmorschaden
- Sturmschaden
- Hagelschaden
- Überschwemmungsschaden
- Haarwildschaden
Besteht eine Vollkaskoversicherung, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.
Vollkaskoschäden
Über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus, deckt die Vollkaskoversicherung folgende Schadensarten:
- Schäden durch Kollision mit Eigenverschulden.
- Beschädigungen durch Dritte die den Schaden nicht selbst bezahlen können
- Vandalismusschäden